Trinkwasser für Bottrop
Sauberes Leitungswasser | Trinkwasserverordnung | Wasserqualität | Trinkwasseraufbereitung
Durch die Trinkwasserverordnung wird unser Trinkwasser in Deutschland sehr streng überwacht. Es gilt damit als das am besten kontrollierte Lebensmittel mit flächendeckend hoher Qualität. Doch die Zuständigkeit zur Sicherstellung der Wasserqualität endet an der Übergabestelle im Haus. Ab hier liegt diese beim Eigentümer des Gebäudes.
Trinkwasserinstallation
Wir machen das!
Was ist Trinkwasser?
(Zusammengefasst aus der TrinkwV)
Trinkwasser [ist] Wasser für den menschlichen Gebrauch, das im ursprünglichen Zustand oder nach Aufbereitung [...] bereitgestellt wird und für folgende Zwecke bestimmt ist:
- zum Trinken
- zum Kochen sowie zur Zubereitung von Speisen und Getränken
- zur Körperpflege und -reinigung
- zur Reinigung von Gegenständen, die [...] mit Lebensmitteln [und] nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Kontakt kommen
- zu sonstigen in Bezug auf die menschliche Gesundheit relevanten häuslichen Zwecken
oder in Lebensmittelunternehmen verwendet wird [...].
Trinkwasserverordnung - Das sind die Vorschriften
In der Trinkwasserverordnung werden unter anderem folgende Punkte genannt:
- Arbeit an Trinkwasserinstallationen nur von Fachunternehmen
- regelmäßige Wartung für untersuchungspflichtige Großanlagen (selbstständig nachkommen - ohne Aufforderung durch das Gesundheitsamt)
- Festlegung der ersten Legionellenprüfung für untersuchungspflichtige Großanlagen, die in festgelegten Abschnitten wiederholt werden müssen
- bauliche Trennung von Trinkwasser- und Nichttrinkwasserinstallationen
- Kennzeichnungspflicht von Nichttrinkwasseranlagen
- Entnahme von Trinkwasserproben für mikrobiologische und chemische Untersuchungen nur vom zertifizierten Fachmann
- Untersuchungs- und Aufzeichnungspflichten (Für dokumentierte Prüfungsunterlagen gelten zehn Jahre Aufbewahrungspflicht!)
- Pflicht zur Information der Verbraucher
Am 24. Juni 2023 ist die neue Trinkwasserverordnung in Kraft getreten. Diese ist satte 46 Seiten länger als Ihre Vorgängerin, wobei viele dieser Seiten einer neuen Strukturierung sowie einer Verbesserung der Lesbarkeit entspringen.
Allgemein lässt sich sagen, dass die Vorschriften so angepasst wurden, dass sich nun auf Prävention konzentriert wird. Es soll nicht nur das Endprodukt „Trinkwasser“ die Richtlinien einhalten, sondern der gesamte Prozess.
Der Grundsatz hierbei lautet: Trinkwasser muss rein und genusstauglich sein.
Dafür prüft jetzt auch das Gesundheitsamt verstärkt, ob das Risikomanagement und der daraus abgeleitete Untersuchungsplan den Anforderungen entsprechen und vollständig sind.
Weiterhin wurden Informationspflichten für Wasserversorgungsunternehmen eingefügt. Diese müssen die Verbraucher*innen über Qualität, Preise und individuellen Verbrauch sowie über Wassersparen und Stagnationswasser informieren.
Der wohl größte Punkt sind die verschärften Parameter. Ab dem 12. Januar 2026 müssen neue Grenzen für unter anderem PFAS, Blei, Chrom und Arsen eingehalten werden. Auch diese Informationen müssen den Verbraucher*innen zur Verfügung gestellt werden.
Der neue Grenzwert für PFAS wird gestaffelt eingeführt. Die erste Grenze gilt wie oben erwähnt ab dem 12. Januar 2026 und beträgt 0,1 Mikrogramm pro Liter (µg/L) als Summengrenzwert für eine Gruppe von 20 trinkwasserrelevanten PFAS-Substanzen. 2028 bekommen vier Mitglieder der PFAS-Gruppe einen eigenen Schwellenwert von 0,02 µg/L für die Summe aus diesen Verbindungen.
Insgesamt müssen zwei neue Grenzwerte für mikrobiologische Parameter, drei Parameter für radioaktive Stoffe, 36 Grenzwerte für chemische Parameter sowie 22 Indikatorparameter eingehalten werden.
Wie sich aus den vorhergegangenen Absätzen schon erahnen lässt, müssen die meisten dieser Grenzwerte und Parameter von den Wasserversorgern eingehalten werden, allerdings müssen bei einer neuen Regelung einige Hauseigentümer*innen handeln:
Bis 2026 müssen alle noch vorhandenen Bleirohre stilllegen oder austauschen werden, selbst, wenn sie den neuen Grenzwert einhalten. Schon jetzt gilt: wenn eine Fachkraft bei Arbeiten an der Trinkwasserinstallation Leitungsabschnitte aus Blei feststellt, muss diese umgehend das Gesundheitsamt darüber informieren.
Zuletzt wurde außerdem nicht nur der Schwellenwert, sondern auch die Frequenz für einen Legionellentest angepasst. Mehr dazu im nächsten Abschnitt.
Das bedeutet:
Als Eigentümer*in von selbst genutztem Wohneigentum, Vermieter*in oder Verwalter*in von vermietetem Wohneigentum sind Sie Betreiber*in einer Anlage zur Wasserversorgung. Damit sind Sie dafür verantwortlich, die Trinkwasserqualität zwischen Wasserzähler und Entnahmestelle zu überprüfen und auf einem angemessenen Stand zu halten.
Dabei helfen Ihnen:
- die fachgerechte Instandhaltung des Trinkwasserleitungssystems Ihres Hauses
- die Installation einer Anlage zur Wasseraufbereitung bzw. Wasserenthärtung
- die regelmäßige Überprüfung der Anlage, z. B. durch einen Trinkwassercheck
Auf dem Markt sind je nach Anforderung und persönlichen Wünschen verschiedene Varianten zur Trinkwasserfilterung erhältlich. Wasserhahnfilter werden beispielsweise direkt am Zapfhahn angebracht während Hauswasserfilter hinter dem Wasserzähler in die Hauptwasserleitung Ihrer Wohnung integriert werden. Es filtert in kürzester Zeit große Wassermengen und reinigt das gesamte, in Ihrem Haushalt zum Einsatz kommende Trinkwasser.
Wasseraufbereitung & Wasserenthärtung
Qualitätsverlust verhindern
Das aus Ihrem Wasserhahn kommende Trinkwasser hat nicht mehr die ursprüngliche Reinheit. Dies liegt an der langen Wegstrecke des öffentlichen Trinkwassernetzes. Da wir den Großteil unseres Trinkwassers nicht zum Verzehr verwenden, ist dies oft nicht schlimm. Zur Körperhygiene und zum Essen und Trinken verwendetes Wasser sollte jedoch keinerlei Verschmutzungen aufweisen.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie die Qualität Ihres Trinkwassers erhöhen und Ihre Hausinstallationen schützen können. Trinkwasserfilter und Filterkombinationen filtern Feststoffe aus dem Wasser und verhindern so eine Minderung der Hygienequalität sowie Korrosion, Rohrbruch und Funktionsstörungen im Leitungssystem. Sie haben die Wahl zwischen rückspülbaren Feinfiltern und Wasserfiltern mit Filtereinsatz.
Rückspülbare Feinfilter
Die Reinigung ist durch Rückspülung ohne Fachmann möglich (empfohlenes Intervall: alle zwei Monate). Bei einer Ausrüstung mit Antrieb ist der vollautomatische Betrieb möglich (Abfluss am Filter notwendig). Ein Wechsel des Filtereinsatzes ist in regelmäßigen Abständen nötig.
Durch drehbare Anschlussstücke sind Trinkwasserfilter bedarfsgerecht in waagerechte oder senkrechte Leitungen integrierbar. Besonders platzsparend einsetzbar sind Kombigeräte (Rückflussverhinderer, Feinfilter und Druckminderer).
Trinkwasserfilter mit Filtereinsatz
Ein Trinkwasserfilter mit Filtereinsatz muss aus hygienischen Gründen halbjährlich ausgetauscht werden. Gerne übernehmen wir den Austausch Ihrer Filter für Sie.
Weiches Wasser steht in Regionen zur Verfügung, in denen das Trinkwasser aus Oberflächenwasser gewonnen wird. Ihr Wohnsitz entscheidet also darüber, ob Sie hartes oder weiches Wasser haben.
Die Installation und Wartung Ihrer Trinkwasseranlage erfordert spezifisches Fachwissen - wir beraten Sie gerne!
Wasserenthärtungs- und Filteranlagen sind zunehmend auch im privaten Haushalt zu finden - sei es, weil das Wasser einen hohen Härtegrad aufweist oder um Stoffe aus dem Wasser zu filtern, beispielsweise bei sehr eisenhaltigem Wasser.
Wenn Ihre Haushaltsgeräte schnell verkalken, ist vermutlich hartes Leitungswasser der Grund, das je nach Konzentration auch den Geschmack von Speisen und Getränken beeinflussen kann.